Firmenrechtsschutz

Der Firmenrechtsschutz schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen rechtlicher Streitigkeiten und übernimmt je nach Tarif Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten.

RECHTLICHE ABSICHERUNG

Damit Sie Ihr Recht durchsetzen können

Rechtsstreitigkeiten sind ein natürlicher Bestandteil des unternehmerischen Alltags – ob geplant oder nicht. Ein Lieferant liefert nicht wie vereinbart. Ein Kunde verweigert die Zahlung und behauptet, die Leistung sei mangelhaft gewesen. Ein Mitarbeiter klagt nach der Kündigung. Das Finanzamt erlässt einen Steuerbescheid, dem Sie widersprechen wollen. Eine Behörde versagt eine erforderliche Genehmigung.

In all diesen Situationen haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie akzeptieren die Situation – oder Sie setzen Ihr Recht durch. Ohne Rechtsschutzversicherung steht dem häufig die Kostenfrage entgegen. Anwalts- und Gerichtskosten summieren sich schnell auf fünf- oder sogar sechsstellige Beträge – und das Ergebnis ist ungewiss.

Der Firmenrechtsschutz übernimmt diese Kosten. Sie können rechtlich handeln, wann immer es sinnvoll ist – ohne dass die Kostenfrage Ihre Entscheidung beeinflusst. Das schafft echte rechtliche Handlungsfreiheit.

UMFASSENDER FirmenRECHTSSCHUTZ

Versicherte Rechtsbereiche im Überblick

Je nach Tarif schützt der Firmenrechtsschutz in zahlreichen rechtlichen Bereichen des Unternehmensalltags. So erhalten Sie finanzielle Sicherheit und professionelle Unterstützung, wenn rechtliche Auseinandersetzungen entstehen.

Vertragsrechtsschutz

Schutz bei Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Dienstleistern oder Geschäftspartnern rund um Verträge und Schadensersatzansprüche.

Arbeitsrechtsschutz

Absicherung bei Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Abfindungsverhandlungen und weiteren arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Steuerrechtsschutz

Unterstützung bei Einspruchsverfahren, finanzgerichtlichen Klagen und Streitigkeiten mit dem Finanzamt.

Vertragsrechtsschutz

Schutz bei Genehmigungsstreitigkeiten, Widerspruchsverfahren und weiteren Auseinandersetzungen mit Behörden.

Schadensersatzrechtsschutz

Hilft bei der Durchsetzung eigener Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten.

Straf-Rechtsschutz

Übernimmt die Kosten der Verteidigung bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen Unternehmer und Führungskräfte.

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Bei Schadenablehnungen oder Problemen mit Leistungsanträgen erhalten Sie eine kostenfreie Erstberatung durch spezialisierte Fachanwälte. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und können sich im Ernstfall kompetent vertreten lassen.

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"Starke Unternehmen brauchen starken Rechtsschutz."

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Firmenrechtsschutz

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:

Lohnt sich Rechtsschutz, wenn ich ohnehin selten vor Gericht gehe?

Ja – gerade deshalb. Rechtsstreitigkeiten entstehen selten planmäßig. Häufig entwickelt sich aus einem zunächst kleinen Problem – beispielsweise einer offenen Rechnung oder einem Missverständnis mit einem Lieferanten – ein aufwendiges Verfahren. Ohne Rechtsschutz verzichten viele Unternehmen auf berechtigte Ansprüche, weil die Kosten den möglichen Nutzen übersteigen. Mit einem Firmenrechtsschutz entscheidet nicht die Kostenfrage, sondern die Rechtslage.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebs- und Privatrechtsschutz?

Der Betriebsrechtsschutz deckt Streitigkeiten ab, die aus Ihrer gewerblichen Tätigkeit entstehen. Der Privatrechtsschutz deckt private Angelegenheiten wie Mietstreitigkeiten, Verkehrsrecht oder Familienrecht ab. Wir empfehlen, beide separat abzuschließen – oder einen kombinierten Tarif zu wählen, der beides abdeckt. Für Selbstständige ist die klare Trennung wichtig, damit keine Abgrenzungsprobleme entstehen.

Gibt es Wartezeiten, bevor die Rechtsschutzversicherung leistet?

Ja, die meisten Rechtsschutzpolicen sehen eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsschluss vor – ausgenommen sind Strafverfahren und Schäden durch Unfälle. Das bedeutet: Schließen Sie Ihren Rechtsschutz ab, bevor ein konkreter Streitfall absehbar wird. Wir prüfen die Wartezeiten und sonstigen Bedingungen der Tarife sorgfältig.

Können wir auch eine laufende Auseinandersetzung noch versichern?

Nein. Rechtsschutzversicherungen greifen grundsätzlich nicht für Streitigkeiten, die bei Vertragsschluss bereits bekannt oder absehbar waren. Dieser Ausschluss ist ein zentrales Merkmal aller Rechtsschutzpolicen. Es ist daher wichtig, nicht erst zu handeln, wenn ein konkreter Konflikt bereits entstanden ist.