D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte vor den finanziellen Folgen persönlicher Haftungsansprüche.
SCHUTZ FÜR ENTSCHEIDUNGSTRÄGER
Persönliche Haftungsrisiken wirksam absichern
Als Geschäftsführer, Vorstand oder leitende Führungskraft haften Sie persönlich für Fehler in Ihrer Amtsführung – und zwar mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Das ist keine theoretische Gefahr: Insolvenzverwalter, Gesellschafter, Gläubiger und Aufsichtsbehörden nehmen Führungskräfte regelmäßig persönlich in die Pflicht – für Entscheidungen, die im Nachhinein als falsch bewertet werden.
Typische Haftungsszenarien: Geschäftsführer versäumen es, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Ein Vorstand trifft strategische Entscheidungen, die dem Unternehmen schaden. Compliance-Anforderungen werden übersehen. Steuerzahlungen werden verspätet abgeführt. Für all diese Fälle können persönliche Haftungsansprüche in Millionenhöhe entstehen.
Die Directors & Officers Versicherung (D&O) ist die persönliche Haftpflichtversicherung für Führungskräfte. Sie übernimmt die Kosten der Rechtsverteidigung und – falls die Haftung besteht – auch Schadensersatzzahlungen bis zur vereinbarten Deckungssumme.
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D&O-VERSICHERUNG
Sicherheit für Entscheidungsträger
Persönliche D&O
Die persönliche D&O wird von der Führungskraft selbst abgeschlossen – losgelöst vom Arbeitgeber oder dem jeweiligen Mandat. Sie gilt auch dann, wenn mehrere Mandate gleichzeitig ausgeübt werden (z. B. als Geschäftsführer einer GmbH und gleichzeitig als Beiratsmitglied einer anderen Gesellschaft).
Besonders sinnvoll ist sie für Fremdgeschäftsführer ohne Gesellschafteranteil, Führungskräfte, die ihren Versicherungsschutz eigenständig gestalten möchten, sowie für Manager in Übergangsphasen.
Unternehmens-D&O (Company-D&O)
Bei der Unternehmens-D&O schließt das Unternehmen die Police ab und schützt damit gleichzeitig alle Organmitglieder – Geschäftsführer, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie leitende Angestellte.
Die Beiträge sind in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Der Vorteil: Alle relevanten Personen sind über einen Vertrag abgesichert, und die Versicherungssumme kann je nach Schadenfall flexibel eingesetzt werden.
"Starke Entscheidungen brauchen starken Schutz."
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur D&O-Versicherung
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Ja – gerade dann. Als Alleingesellschafter und Geschäftsführer haften Sie persönlich für Pflichtverletzungen gegenüber Gläubigern Ihrer GmbH. Im Insolvenzfall wird der Insolvenzverwalter Ihre Amtsführung genau prüfen. Ein verspäteter Insolvenzantrag, unerlaubte Zahlungen nach Eintritt der Überschuldung oder verspätete Steuerzahlungen können zu Haftungsansprüchen führen, die Ihre gesamte Privatexistenz bedrohen.
Bei der persönlichen D&O ist die Führungskraft selbst Versicherungsnehmer – der Schutz ist losgelöst vom Arbeitgeber und gilt bei einem Mandatswechsel weiter. Bei der Unternehmens-D&O ist das Unternehmen Versicherungsnehmer – alle versicherten Personen sind gleichzeitig gedeckt, aber der Schutz erlischt bei Ausscheiden aus dem Unternehmen. Häufig empfehlen wir eine Kombination beider Ansätze.
Nein – vorsätzliche Pflichtverletzungen und strafrechtliche Vergehen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die D&O deckt fahrlässige Pflichtverletzungen in der Amtsführung ab. Für die Kosten der strafrechtlichen Verteidigung (auch wenn die Tat letztlich nicht bewiesen wird) kann ein spezieller Straf-Rechtsschutz sinnvoll sein – wir beraten Sie gerne dazu.
Die Deckungssumme sollte sich am Umfang der möglichen Haftungsansprüche orientieren – und diese sind in der Regel sehr hoch. Für kleine GmbHs mit bis zu 5 Mio. Euro Jahresumsatz empfehlen wir Deckungssummen ab 1 Mio. Euro. Für mittelständische Unternehmen sind 5 bis 10 Mio. Euro sinnvoll. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und empfehlen eine bedarfsgerechte Deckung.
