Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) verbindet attraktive Mitarbeitervorteile mit steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen für Unternehmen. So schaffen Sie eine moderne Vorsorgelösung für Ihre Mitarbeiter und stärken gleichzeitig Ihre Arbeitgeberattraktivität.
MITARBEITERGEWINNUNG & VORSORGE
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Gute Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu halten ist eine der größten unternehmerischen Herausforderungen. Während sich Unternehmen bei Gehalt und Titel oft kaum unterscheiden, kann die betriebliche Altersvorsorge ein entscheidender Faktor sein – nicht nur für die Mitarbeiterbindung, sondern auch als steuerlich attraktives Instrument für den Arbeitgeber.
Als Arbeitgeber sind Sie seit 2019 verpflichtet, bei Entgeltumwandlung einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent zu leisten. Viele Unternehmen nutzen diese Verpflichtung jedoch nicht als Last, sondern als Chance: Durch ein gut strukturiertes bAV-Konzept sparen Sie als Unternehmen Sozialabgaben, verbessern Ihr Arbeitgeberprofil und schaffen einen echten Mehrwert für Ihre Belegschaft.
Wir entwickeln für Sie ein bAV-Konzept, das zu Ihrer Unternehmensgröße, Ihrer Branche und Ihren Mitarbeitern passt. Von der Analyse bestehender Verträge über die Auswahl des optimalen Durchführungsweges bis zur laufenden Verwaltung und Mitarbeiterinformation – wir begleiten Sie vollständig.
DURCHFÜHRUNGSWEGE
Fünf Wege zur betrieblichen Altersvorsorge
Für die betriebliche Altersvorsorge stehen verschiedene Durchführungswege zur Verfügung. Welche Lösung die richtige ist, hängt von Ihrer Unternehmensstruktur, Ihren Mitarbeitern und Ihren Zielen ab. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des passenden Konzepts.
Direktversicherung
Der am häufigsten genutzte Durchführungsweg mit einfacher Verwaltung und hoher Flexibilität für Arbeitgeber und Mitarbeiter.
Pensionsfonds
Kapitalmarktorientierte Altersvorsorge mit höheren Renditechancen und langfristigem Vermögensaufbau.
Direktzusage / Pensionszusage
Direkte Versorgungszusage des Arbeitgebers, häufig genutzt bei Geschäftsführern und Gesellschafter-Geschäftsführern.
Pensionskasse
Eine bewährte Versorgungslösung mit kollektivem Charakter, die häufig in tarifgebundenen Branchen eingesetzt wird.
Unterstützungskasse
Besonders geeignet für höhere Versorgungsleistungen und Führungskräfte mit erweitertem Vorsorgebedarf.
STEUERLICHE VORTEILE
So profitieren Arbeitgeber von der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge bietet nicht nur Ihren Mitarbeitern eine attraktive Möglichkeit zur Altersvorsorge, sondern schafft auch finanzielle Vorteile für Ihr Unternehmen. Durch staatliche Förderungen und Einsparungen bei den Sozialabgaben kann die bAV zu einem wertvollen Instrument für die Mitarbeiterbindung und die wirtschaftliche Optimierung Ihres Unternehmens werden.
Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sind steuer- und sozialabgabenfrei.
Durch die Entgeltumwandlung können Arbeitgeber Sozialabgaben einsparen.
Förderung nach § 100 EStG für Geringverdiener bis 2.575 Euro Monatslohn.
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Online Services
NUTZEN SIE DIE VORTEILE
Egal, welches Anliegen Sie haben, wir sind für Sie da. Melden Sie schnell und unkompliziert Schäden, fordern Sie einen Rückruf an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
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Bei Schadenablehnungen oder Problemen mit Leistungsanträgen erhalten Sie eine kostenfreie Erstberatung durch spezialisierte Fachanwälte. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und können sich im Ernstfall kompetent vertreten lassen.
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"Die betriebliche Altersvorsorge verbindet Wertschätzung mit Weitblick."
bAV WISSEN KOMPAKT
Die betriebliche Altersvorsorge einfach erklärt
Die betriebliche Altersvorsorge bietet zahlreiche Chancen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In unseren Erklärvideos erhalten Sie kompakte Informationen zu den wichtigsten Grundlagen, gesetzlichen Vorgaben und Gestaltungsmöglichkeiten der bAV. So gewinnen Sie schnell einen Überblick über die Vorteile und Potenziale einer modernen betrieblichen Altersvorsorge.
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Mehr InformationenFAQ
Häufig gestellte Fragen zur betrieblicheN Altersvorsorge
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Sie sind nicht verpflichtet, eine bAV von sich aus einzurichten. Allerdings haben Ihre Mitarbeiter ein gesetzliches Recht auf Entgeltumwandlung – d. h., sie können verlangen, einen Teil ihres Bruttogehalts in Altersvorsorge umzuwandeln. Wenn Sie das zulassen (was Sie müssen), sind Sie seit 2019 verpflichtet, mindestens 15 % Arbeitgeberzuschuss zu leisten. Wir empfehlen, dies proaktiv zu gestalten und als Chance zu nutzen.
Bei der einfachsten Form – der Direktversicherung über einen Versicherer – ist der Verwaltungsaufwand minimal. Sie zahlen die Beiträge über die Gehaltsabrechnung, der Versicherer kümmert sich um alles Weitere. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung, der Mitarbeiterinformation und der laufenden Betreuung. Auf Wunsch übernehmen wir auch die jährliche Überprüfung aller Verträge.
Beiträge aus der Entgeltumwandlung des Mitarbeiters sind sofort unverfallbar. Arbeitgeberbeiträge werden nach den gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen (in der Regel drei Jahre Betriebszugehörigkeit und ein Mindestalter von 21 Jahren) ebenfalls unverfallbar. Der Mitarbeiter kann den Vertrag in der Regel zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder privat fortführen. Wir beraten Sie gerne zu allen Szenarien.
Wenn Sie Mitarbeiter beabsichtigen einzustellen, ja. Für Sie selbst als Selbstständiger ohne rentenversicherungspflichtige Beschaeftigung ist stattdessen die Basisrente (Ruerup) die steuerlich attraktivste Altersvorsorge. Wir zeigen Ihnen in einer kostenlosen Beratung, welche Kombination für Ihre Situation am meisten Sinn ergibt.
